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1. Die KEET Foundation erbringt im Rahmen ihres Geschäftszweigs der Intermanagement AG Dienstleistungen in Form von Event-Seminaren gemäß der jeweils gültigen Veröffentlichung von Art, Umfang und Zeitraum. Die Events werden in deutscher Sprache gehalten und in der Schweiz, Österreich, sowie im Fürstentum Liechtenstein veranstaltet.
2. Interessenten an den jeweils angebotenen Eventformen können sich jederzeit bei der KEET Foundation offiziell zu einem der angebotenen Events registrieren. Über die Annahme der Registrierung entscheidet die KEET Foundation. Die KEET Foundation ist berechtigt, einen Teilnehmer ohne Nennung von Gründen zu einem Event nicht zuzulassen. Im Falle der Zulassung des Interessenten kommt aufgrund der Registrierung und der Anmeldebestätigung durch die KEET Foundation ein Dienstleistungsertrag über den Besuch des gewählten Events zustande.
3. Der Preis des Events wird in Euro nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet und auf der Anmeldebestätigung mit Verbindung einer Rechnung ausgewiesen. Der Rücktritt des zustande gekommenen Dienstleistungsvertrages ist kostenfrei möglich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Registrierungsbestätigung. Bei Rücktritten nach diesem Zeitpunkt wird bis 60 Tage vor Beginn des gewählten Seminars eine Gebühr von 10% des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des Seminars werden 20% und bei einem Rücktritt innerhalb 30 Tagen des Seminars 50% des Seminarpreises berechnet.
4. Für die Unterkunft im Hotel während des Events übernimmt die KEET Foundation die Vermittlung eines günstigen Pauschal-Arrangements mit dem jeweiligen Hotel. Eine Änderung des Hotels oder des Veranstaltungsortes bleibt grundsätzlich vorbehalten. Vertragspartner bezüglich des Hotelarrangements sind der Teilnehmer sowie das Hotel. Alle Leistungen und Kosten sind zwischen dem Teilnehmer und dem Hotel direkt abzurechnen. Falls die Teilnahme an dem Event von dem Teilnehmer abgesagt wird und die Hotelleistung nicht in Anspruch genommen wird, sind an das Hotel die von dem Hotel festgelegten Ausfallentschädigungen zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, die Ausfallentschädigung an den Teilnehmer zu berechnen, wenn die gebuchte Hotelleistung nicht von einer anderen Person übernommen wurde.
5. Der Teilnehmer erkennt das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen Informationen gleich welcher Art und Trägermaterial an. Dies umfasst insbesondere alle Eventunterlagen, wie Übungen, Vorträge, Meditationen in Form von Schrift, Bild und Ton. Alle diesbezüglichen Rechte liegen bei der KEET Foundation. Insbesondere sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung verboten: Nachdruck, Kopieren, Vervielfältigung, abrufbare Speicherung, Übersetzung, Bearbeitung, Vortrag, Veröffentlichung, Verbreitung und wirtschaftliche bzw. publizistische Verwertung. Ein Aufzeichnen auf Ton- oder Videobändern ist ohne vorherige Zusage untersagt.
6. Wird ein Event wegen höherer Gewalt, Krankheit bzw. Unfall des Eventleiters oder sonstigen von der KEET Foundation nicht zu vertretenen Umständen abgesagt, ist die KEET Foundation unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, das Event und die damit verbundenen Dienstleistungen zu einem anderen Termin innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Eventtermin zu veranstalten.
7. Die KEET Foundation speichert die Daten, die aus der Anmeldung hervorgehen, auf EDV, wird diese aber niemals an Dritte weitergeben.
8. Die KEET Foundation übernimmt keinerlei Haftung über Persönlichkeitsveränderungen und der daraus entstehenden Folgen für den Teilnehmer. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die praktische und geistige Umsetzung aller Informationen, die während der Events vermittelt werden, der individuellen Umsetzung eines jeden Teilnehmers obliegt.
9. Die Durchführung des Events ist an eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen gebunden. Wird diese Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Veranstalter das Recht, das Seminar bis 14 Tage vor Beginn abzusagen. Im Falle der Absage besteht keinerlei Schadensersatzpflicht seitens der KEET Foundation. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet oder auf einen späteren Seminartermin umgebucht.
10. Mündliche Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die KEET Foundation wirksam. Die Aufhebung der Schriftform-Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
11. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien zur Durchführung einer Regelung, die der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
12.Für die allumfassende Geschäftsbedingung zwischen der KEET Foundation und dem Teilnehmer gilt das Schweizer Recht. |


















